Apostille und Legalisation (inklusive Vorbeglaubigung und Endbeglaubigung)
Beglaubigte Übersetzung für Arabisch - Deutsch - Französisch

Als Anbieter von juristischen Übersetzungen im Herzen von Köln fertigt GlobalTech Translations eine Vielzahl von beglaubigten Übersetzungen, Urkunden und amtlichen Dokumenten für Privat- und Geschäftskunden an. Die beglaubigten Übersetzungen von GlobalTech Translations für die Sprachen „Arabisch - Deutsch - Französisch“ können problemlos im ganzen Bundesgebiet verwendet werden. Wenn Sie aber vorhaben, die beglaubigte Übersetzung Ihrer Urkunde im Ausland zu benutzen, sei es eine in Deutschland ausgestellte Heiratsurkunde, ein Führungszeugnis, ein rechtskräftiger Scheidungsbeschluss oder die Geburtsurkunde Ihres neu geborenen Kindes, dann sollten Sie sich mit der Botschaft oder mit der konsularischen Vertretung des Landes in Verbindung setzen, in dem Sie die Urkunde verwenden möchten. Gegebenenfalls wäre es nötig, eine Vorbeglaubigung bzw. Endbeglaubigung vorzunehmen, bevor die eigentliche Legalisation durchgeführt werden kann.
Im arabischsprachigen Raum wird beispielsweise neben der Vorbeglaubigung eine Endbeglaubigung von den Vertretungen folgender Länder verlangt: Republik Irak, Haschemitisches Königreich Jordanien, Katar, Libanesische Republik (bei Schulzeugnissen und Ausbildungsnachweisen), Königreich Saudi-Arabien, Bundesrepublik Somalia, Republik Sudan, Arabische Republik Syrien.

GlobalTech Translations – Ihr Anbieter in Köln für beglaubigte Übersetzungen
„Arabisch - Deutsch - Französisch“

Für einen besseren Überblick wurden hier die relevantesten Begriffe zusammengestellt, die in Zusammenhang mit der beglaubigten Übersetzung von Urkunden und dem internationalen Urkundenverkehr stehen:

Vorbeglaubigung: Die Vorbeglaubigung dient der Bestätigung der Echtheit der Unterschrift des ermächtigten Übersetzers. Die Übersetzung des ermächtigten Übersetzers wird in diesem Fall vom zuständigen Landgericht vorbeglaubigt.

Endbeglaubigung: Die Endbeglaubigung erfolgt durch das Bundesverwaltungsamt im Auftrag des Auswärtigen Amtes. Sie stellt eine zwingende Voraussetzung für die Legalisation durch die diplomatischen bzw. konsularischen Vertretungen einiger Staaten dar (s. Liste der oben aufgeführten Staaten für den arabischsprachigen Raum).

Legalisation: Bestätigung der Echtheit einer ausländischen öffentlichen Urkunde durch den Konsularbeamten des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll.

Apostille: Die Apostille stellt ebenso eine Beglaubigungsform dar. Ziel dabei ist die Bestätigung der Echtheit der öffentlichen Urkunde durch eine dazu befugte Behörde des ausstellenden Staates.

Weiterführende Informationen zum Thema „Apostille, Legalisation, Vorbeglaubigung und Endbeglaubigung“ können Sie folgenden Links entnehmen:

Offizielle Internetpräsenz des Auswärtigen Amtes:

http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertretung/konsularinfo/de/05/Urkundenverkehr__Allgemein/Allg__Infos.html

Webseite des Bundesverwaltungsamtes:

http://www.bva.bund.de/DE/Themen/BuergerVerbaende/ApostillenBeglaubigungen/apostillenbeglaubigungen-node.html

Offizielle Internetpräsenz des Landgericht Köln:

http://www.lg-koeln.nrw.de/aufgaben/060_dienste/030_apostillen_legalisationen/index.php

Beglaubigte Übersetzung für „Arabisch - Deutsch - Französisch“ mit Legalisation / Apostille

Neben der Anfertigung von beglaubigten Übersetzungen kümmert sich GlobalTech Translations auch um die Einholung der nötigen Überbeglaubigung beim zuständigen Gericht, bzw. um die Erledigung der Endbeglaubigung beim Bundesverwaltungsamt. Um herauszufinden, ob eine Legalisation oder eine Apostille in Ihrem konkreten Fall verlangt wird, müssen Sie sich vorab mit der Auslandsvertretung des Landes in Verbindung setzen, in dem die Urkunde verwendet werden soll.