Beglaubigte Übersetzung: Arabisch < > Deutsch
Die beglaubigte Übersetzung von Schriftstücken wird für amtliche und behördliche Zwecke benötigt.
Eine Beglaubigte Übersetzung darf nur ein gerichtlich ermächtigter Übersetzer durchführen.
Die beglaubigte Übersetzung wird in sämtlichen Bundesländern anerkannt.
Grundlage dafür ist die Änderung vom 30.10.2008 im § 142 Abs. 3 ZPO (Anordnung der Urkundenvorlegung).
Mit seinem Stempel, seiner Unterschrift und dem Beglaubigungsvermerk bestätigt der ermächtigte Übersetzer, dass die Übersetzung inhaltlich mit dem Original übereinstimmt.
Ihre beglaubigte Übersetzung in 3 einfachen Schritten

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Urkundenübersetzung: Arabisch < > Deutsch
GlobalTech Translations bietet beglaubigte Übersetzungen in und aus den Sprachen Arabisch - Deutsch.
Unsere Urkundenübersetzungen und juristische Fachübersetzungen umfassen unter anderem folgende Unterlagen:
- Abschlusszeugnisse
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Arbeitszeugnisse
- Ausschreibungen
- Bescheinigungen
- Eidesstattliche Erklärungen
- Einbürgerungsurkunden
- Familienbuch
- Finanzamtsbescheinigungen
- Führerscheine
- Führungszeugnisse
- Geburtsurkunden
- Generalvollmacht
- Gerichtsbeschlüsse
- Gerichtsentscheidungen
- Gerichtsurteile
- Geschäftsberichte
- Gesetzestexte
- Haftbefehle
- Handelsregisterauszüge
- Heiratsurkunden
- Medizinische Gutachten
- Meldebescheinigungen
- Notarielle Dokumente
- Öffentlich-rechtliche Verträge
- Reisepässe
- Scheidungspapiere
- Spezialvollmacht
- Standesamtliche Dokumente
- Sterbeurkunden
- Strafbefehle
- Testamente
- Urkunden aller Art
- Verordnungen
- Verträge und Handelsdokumente
- Verwaltungsbescheide
- Zulassungsbescheinigungen
Im Beglaubigungsvorgang wird auch die Vorlagenart angegeben: Original, amtlich beglaubigte Abschrift, einfache Kopie, Scan, etc.
Soll die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original in der Beglaubigung vermerkt werden? Wenn ja, dann ist die Vorlage des Originaldokuments notwendig.
Handelt es sich lediglich um eine einfache Kopie? Dann muss diese vollständig und gut lesbar sein.
Besuchen Sie auch unsere Rubrik Apostille / Legalisation. Dort werden Sie ergänzende informationen finden.
Juristische Übersetzung für die Abwicklung Ihrer Geschäftsaktivitäten im MENA-Raum
Wir kümmern uns um die beglaubigte Übersetzung Ihrer Geschäftsunterlagen und amtlichen Urkunden in und aus den Sprachen Arabisch - Deutsch.
Somit können Sie Ihre administrativen Belange bei den Behörden einwandfrei erledigen.
Wenn Sie in der Region Köln/Bonn ansässig sind, können Sie gern einen Termin vereinbaren und uns direkt in Köln besuchen.
Ebenfalls können Sie uns telefonisch oder per E-Mail erreichen, um uns Ihr Anliegen mitzuteilen.
Nützliche Links rund um die beglaubigte Übersetzung:
- Auswärtiges Amt: Beglaubigung / Legalisation / Apostille / Beschaffung von Urkunden
- Auswärtiges Amt: Internationaler Urkundenverkehr
- Bezirksregierung Köln: Erteilung von Apostillen und Beglaubigungen öffentlicher Urkunden zum Gebrauch im Ausland
- Botschaft des Königreichs Marokko in der Bundesrepublik Deutschland
- Französische Botschaft in Berlin