Beglaubigte Übersetzung für Französisch - Deutsch / Deutsch - Französisch
Für die Erledigung Ihrer geschäftlichen und behördlichen Anliegen bietet Ihnen GlobalTech Translations die beglaubigte Übersetzung Ihrer Unterlagen vom Deutschen ins Französische und vice versa an. Zur Bearbeitung Ihrer Anfrage benötigen wir lediglich eine Kopie Ihrer Schriftstücke im PDF bzw. JPG-Format per E-Mail. Je nach Anliegen und Verwendungszweck kann es schon ausreichend sein, die Unterlagen im elektronischen Format für die Anfertigung Ihrer beglaubigten Übersetzung in den Sprachkombinationen Französisch – Deutsch / Deutsch – Französisch zur Verfügung zu stellen. Unsere beglaubigten Übersetzungen können Sie im gesamten Bundesgebiet verwenden.
Ihre beglaubigte Übersetzung in 3 einfachen Schritten

Schicken Sie Ihre Unterlagen per Mail.
Als Formate werden PDF und JPG akzeptiert.

Ihre Anfrage wird binnen 24 Std. bearbeitet.
Nach Ihrer Bestätigung geht es los.

Die Zustellung erfolgt per Einschreiben.
Digitale Kopie vorab möglich.
Urkundenübersetzung: Französisch - Deutsch / Deutsch - Französisch
Das Angebot von GlobalTech Translations rund um die beglaubigte Übersetzung von Urkunden und Schriftstücken für die Sprachkombinationen Französisch – Deutsch / Deutsch – Französisch umfasst unter anderem folgende Dokumente:
- Abschlusszeugnisse
- Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Arbeitszeugnisse
- Ausschreibungen
- Bescheinigungen
- Eidesstattliche Erklärungen
- Einbürgerungsurkunden
- Familienbuch
- Finanzamtsbescheinigungen
- Führerscheine
- Führungszeugnisse
- Geburtsurkunden
- Generalvollmacht
- Gerichtsbeschlüsse
- Gerichtsentscheidungen
- Gerichtsurteile
- Geschäftsberichte
- Gesetzestexte
- Haftbefehle
- Handelsregisterauszüge
- Heiratsurkunden
- Medizinische Gutachten
- Meldebescheinigungen
- Notarielle Dokumente
- Öffentlich-rechtliche Verträge
- Reisepässe
- Scheidungspapiere
- Spezialvollmacht
- Standesamtliche Dokumente
- Sterbeurkunden
- Strafbefehle
- Testamente
- Urkunden aller Art
- Verordnungen
- Verträge und Handelsdokumente
- Verwaltungsbescheide
- Zulassungsbescheinigungen
Bei der Anfertigung Ihrer beglaubigten Übersetzung für die Sprachkombinationen Französisch – Deutsch / Deutsch – Französisch wird ebenfalls die Art des Ausgangsdokuments angegeben, sei es z.B. ein Original, eine amtlich beglaubigte Abschrift, ein notariell beurkundetes Schriftstück oder lediglich eine einfache Kopie. Anforderungen hinsichtlich der Vorlagenart müssen im Voraus mit der zuständigen Stelle bzw. Behörde geklärt werden. Sollte die Übereinstimmung der Übersetzung mit dem Original in der Beglaubigung vermerkt werden, dann ist die Vorlage des Originaldokuments notwendig. Handelt es sich lediglich um eine Kopie des Originaldokuments, dann muss diese vollständig und gut lesbar sein. Besuchen Sie auch unsere Rubrik Apostille / Legalisation, um ergänzende informationen zu erhalten.
Juristische Übersetzung für Ihre geschäftliche Aktivitäten im MENA-Raum: Französisch - Deutsch / Deutsch - Französisch
Französisch wird sowohl als Amtssprache als auch Zweitsprache in etlichen Regionen der Welt verwendet, darunter die Länder der MENA-Region. Für die Erledigung von Behördengängen und Abwicklungen Ihrer Geschäftsaktivitäten ist es daher unabdingbar, Ihre Unterlagen in den Sprachkombinationen Französisch - Deutsch / Deutsch - Französisch parat zu haben. Gern können Sie uns diesbezüglich per Mail oder telefonisch kontaktieren. Wir helfen Ihnen gern!
Nützliche Links rund um die beglaubigte Übersetzung
- Auswärtiges Amt: Beglaubigung / Legalisation / Apostille / Beschaffung von Urkunden
- Auswärtiges Amt: Internationaler Urkundenverkehr
- Bezirksregierung Köln: Erteilung von Apostillen und Beglaubigungen öffentlicher Urkunden zum Gebrauch im Ausland
- Botschaft des Königreichs Marokko in der Bundesrepublik Deutschland
- Französische Botschaft in Berlin